Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 24.03.2021

 

Die Volkshochschule Hockenheim ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.vhs-hockenheim.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei (Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG):

Nicht-Text-Inhalt: Es sind keine Alternativtexte zu den Abbildungen vorhanden.

Info und Beziehungen: Es gibt Elemente, die nur durch ihre visuelle Anordnung Informationen vermitteln.

Kontrast (Minimum): Die Helligkeitskontraste sind nicht ausreichend.

Tastatur: Nicht alle Funktionen können nur mit der Tastatur bedient werden.

Pausieren, stoppen, ausblenden: Es gibt Inhalte, die sich bewegen, blinken oder automatisch scrollen, ohne angehalten werden zu können.

Fokus sichtbar: Es ist kein Tastaturfokus möglich.

Syntaxanalyse: Die Programmiersprache HTML wird nicht an allen Stellen korrekt eingesetzt.

Deutsche Gebärdensprache: Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.

Leichte Sprache: Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.

Barrierefreiheit von Dokumenten: Es sind nicht alle Dokumente barrierefrei.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.03.2021 erstellt. Die Prüfung erfolgte durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg, Deutsche Rentenversicherung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 15.03.2021 überprüft.

 

Rückmeldung und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können an die Volkshochschule Hockenheim, Frau Monika Götzmann (06205-922649 oder: info@vhs-hockenheim.de) gemeldet werden.

 

Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Volkshochschule Hockenheim wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Volkshochschule Hockenheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße