Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß EN 301 549

Stand: 02.02.2024
Die Volkshochschule Hockenheim ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.vhs-hockenheim.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Anmerkung: Die mit * gekennzeichneten Unvereinbarkeiten wurden seit der letzten Prüfung durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg, Deutsche Rentenversicherung, behoben:


Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei (Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG):

  • * Nicht-Text-Inhalt: Es sind keine Alternativtexte zu den Abbildungen vorhanden.
  • Info und Beziehungen: Es gibt Elemente, die nur durch ihre visuelle Anordnung Informationen vermitteln.
  • * Kontrast (Minimum): Die Helligkeitskontraste sind nicht ausreichend.
  • Tastatur: Nicht alle Funktionen können nur mit der Tastatur bedient werden.
  • * Pausieren, stoppen, ausblenden: Es gibt Inhalte, die sich bewegen, blinken oder automatisch scrollen, ohne angehalten werden zu können.
  • Fokus sichtbar: Es ist kein Tastaturfokus möglich.
  • Syntaxanalyse: Die Programmiersprache HTML wird nicht an allen Stellen korrekt eingesetzt.
  • Deutsche Gebärdensprache: Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
  • * Leichte Sprache: Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
  • Barrierefreiheit von Dokumenten: Es sind nicht alle Dokumente barrierefrei.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.03.2021 erstellt. Die Prüfung erfolgte durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg, Deutsche Rentenversicherung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 15.03.2021 überprüft.


Rückmeldung und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können an die Volkshochschule Hockenheim, Frau Katja Adrian (Telefon: 06205 213810 oder: info@vhshockenheim.de) gemeldet werden.


Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Volkshochschule Hockenheim wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.


Falls die Volkshochschule Hockenheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 LBGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.


Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:

Else-Josenhans-Strasse 6
70173 Stuttgart
Telefon 0711 279 3360
E-Mail Poststelle@bfbmb.bwl.de

Und hier die Erklärung in leichter Sprache:

Stand: 02.02.2024
Die Volkshochschule Hockenheim will ihre Webseite so machen, dass alle sie nutzen können. Das ist wichtig, weil es ein Gesetz gibt, das das verlangt.
Dieses Gesetz ist das Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) und darin der § 10 Absatz 1.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.vhs-hockenheim.de.

Wir können leider nicht die ganze Internetseite barrierefrei machen. Das wäre zu viel Arbeit.

Daher gibt es Stellen, die nicht ganz so sind, wie das Gesetz es will.

Was nicht richtig ist:
# Bilder: Es gibt keine Beschreibung für die Bilder.
• Infos: Manche Sachen versteht man nur, wenn man überlegt an welcher Stelle sie stehen.
# Kontrast: Die Unterschiede in der Helligkeit sind nicht groß genug.
• Tastatur: Man kann nicht alles nur mit der Tastatur machen.
# Bewegte Sachen: Manche Sachen bewegen sich oder blinken und man kann sie nicht stoppen.
• Tastaturfokus: Man sieht nicht, wo man mit der Tastatur ist.
• HTML: Die Programmiersprache ist nicht überall richtig.
• Gebärdensprache: Es gibt keine Erklärungen in Gebärdensprache.
# Leichte Sprache: Es gibt keine Erklärungen in einfacher Sprache.
• Dokumente: Nicht alle Dokumente sind einfach zu nutzen.

Hinweis: Die Fehler, die mit einem # markiert sind, wurden seit der letzten Prüfung durch die Kontrolleure in Ordnung gebracht. Die Kontrolleure sind von der Deutschen Rentenversicherung für leichte Internetnutzung in Baden-Württemberg.

Diese Erklärung wurde am 15.03.2021 gemacht und von einer Kontrollstelle überprüft.
Der Name dieser Kontrollstelle ist:
Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg, Deutsche Rentenversicherung.

Falls Sie Probleme mit der Webseite haben, können Sie Frau Katja Adrian von der Volkshochschule Hockenheim anrufen unter Telefon: 06205 213810) oder eine E-Mail schreiben an info@vhshockenheim.de.

Wenn die Volkshochschule Hockenheim nicht schnell genug antwortet, können Sie sich an eine Beauftragte wenden.
Das ist die „Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen“. Oder an den kommunalen „Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 LBGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion“

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:

Else-Josenhans-Strasse 6
70173 Stuttgart
Telefon 0711 279 3360
E-Mail Poststelle@bfbmb.bwl.de

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